Die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 6. Mai 2013 werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,-- Euro festgesetzt.
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