Die Anträge werden abgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gültigkeit des Bebauungsplans "Oberer Steppach/Vorderer Eckweg" im Teilbereich "Vorderer Eckweg" im Stadtbezirk Villingen vom 19.07.2012.
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