Die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Mai 2020 -
Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 5).
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Berufung der Beigeladenen zu 1) richtet sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, mit dem dieses einen Bescheid über die Rücknahme eines Bauvorbescheids für ein Bauvorhaben der Klägerin aufgehoben hat.
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