VGH Bayern - Beschluss vom 02.12.2010
15 ZB 08.1428
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 34 Abs. 1; BayBO § 75 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 75 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 14.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 K 06.809

Bescheidungsfähigkeit eines Bauvorbescheids bei nicht ausreichenden Planunterlagen zur Beurteilung der baulichen Möglichkeit der Rücksichtnahme auf eine vorhandene erhebliche Immissionsvorbelastung; Bescheidungsfähigkeit eines die Fragen des Immissionsschutzes umfassenden Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Wohnbebauung; Obliegenheit eines Bauwilligen zur Rücksichtnahme auf ein durch Immissionen erheblich vorbelastetes Gebiet durch zumutbare Maßnahmen der architektonischen Selbsthilfe; Vermeidung einer unzumutbaren Lärmbelästigung einer Wohnnutzung; Anforderungen an den Bauherrn zur Vorlage von Unterlagen mit der Bauvoranfrage zur Herbeiführung einer Bescheidungsfähigkeit; Bauvorbescheid für eine Wohnbebauung in einer Gemengelage mit wesentlichen Elementen eines Mischgebiets

VGH Bayern, Beschluss vom 02.12.2010 - Aktenzeichen 15 ZB 08.1428

DRsp Nr. 2011/717

Bescheidungsfähigkeit eines Bauvorbescheids bei nicht ausreichenden Planunterlagen zur Beurteilung der baulichen Möglichkeit der Rücksichtnahme auf eine vorhandene erhebliche Immissionsvorbelastung; Bescheidungsfähigkeit eines die Fragen des Immissionsschutzes umfassenden Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Wohnbebauung; Obliegenheit eines Bauwilligen zur Rücksichtnahme auf ein durch Immissionen erheblich vorbelastetes Gebiet durch zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe"; Vermeidung einer unzumutbaren Lärmbelästigung einer Wohnnutzung; Anforderungen an den Bauherrn zur Vorlage von Unterlagen mit der Bauvoranfrage zur Herbeiführung einer Bescheidungsfähigkeit; Bauvorbescheid für eine Wohnbebauung in einer Gemengelage mit wesentlichen Elementen eines Mischgebiets

Ein die Fragen des Immissionsschutzes umfassender Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Wohnbebauung ist nicht bescheidungsfähig, wenn mangels ausreichender Planunterlagen nicht beurteilt werden kann, wie baulicherseits auf eine vorhandene erhebliche Immissionsvorbelastung Rücksicht genommen werden soll.

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.