Der Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 3. Juni 2019 zum Geschäftszeichen VgK-19/2019 wird aufgehoben.
Die Vergabekammer wird verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden.
Der Senat sieht davon ab, vorläufige Maßnahmen entsprechend §
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