Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung
der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 EUR festgesetzt.
I
Die Klägerin ist Eigentümerin des von Osten an die Ilm angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 1194 (nunmehr Fl.Nr. 1469) der Gem. H. Dieses hat eine Größe von ca. 3 ha, wird von dem weiter östlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb (u.a. Pensionspferdehaltung) genutzt und liegt unbebaut zum Großteil im förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ilm.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|