Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
1.
Die Verfahrensrügen (§
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