Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller wird der Beschluss der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam vom 05.09.2019, Az.
Der Gegenstandswert für das selbständige Beweisverfahren wird auf 8.300,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller nehmen die Antragsgegnerin wegen ihrer Ansicht nach vorliegender Mängel in ihrem Reihenmittelhaus auf dem Grundstück .... in ... mit dem Ziel einer Mangelbeseitigung in Anspruch, nachdem sie die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 28.06.2018 insoweit vergeblich zur Mangelbeseitigung aufgefordert haben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|