OLG Naumburg - Beschluss vom 20.10.2021
3 W 19/21
Normen:
GKG § 39 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 722
Vorinstanzen:
LG Stendal, vom 14.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 86/21

Beschwerde gegen eine StreitwertfestsetzungAddition von WertenVerfolgen mehrerer Streitgegenstände nacheinander in einem Verfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.10.2021 - Aktenzeichen 3 W 19/21

DRsp Nr. 2022/956

Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Addition von Werten Verfolgen mehrerer Streitgegenstände nacheinander in einem Verfahren

§ 39 Abs. 1 GKG verlangt nicht, dass mehrere Streitgegenstände in ein- und demselben Verfahren gleichzeitig verfolgt werden. Es genügt, dass in einem Verfahren mehrere Streitgegenstände nacheinander verfolgt werden, um die gebotene Addition der Werte nach § 39 Abs. 1 GKG auszulösen.

Die weitere Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Stendal vom 14. Juli 2021, Az. 25 T 86/21, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 39 Abs. 1;

Gründe:

I.