Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 15.06.2020 gegen den Streitwertbeschluss des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 18.05.2020 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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