OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.02.2020
5 W 10/20
Normen:
GKG §§ 63 ff. ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 19.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 174/18

Beschwerde gegen eine StreitwertfestsetzungWertaddition mehrerer unterschiedlicher KlagebegehrenWirtschaftliche Identität verfolgter Interessen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2020 - Aktenzeichen 5 W 10/20

DRsp Nr. 2020/12551

Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Wertaddition mehrerer unterschiedlicher Klagebegehren Wirtschaftliche Identität verfolgter Interessen

Eine Wertaddition mehrerer (formal) unterschiedlicher Klagebegehren setzt nach allgemeinen Grundsätzen voraus, dass die mehreren Ansprüche von selbständigem Wert sind, mithin nicht wirtschaftlich denselben Gegenstand haben. Mehrere Streitgegenstände im vorgenannten Sinne liegen daher nicht vor, wenn zwar formal verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, die verfolgten Interessen aber wirtschaftlich identisch sind.

1. Die Sache wird gemäß § 568 Satz 2 Nr. 1 ZPO dem Senat zur Entscheidung übertragen.

2. Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in Ziff. X. des landgerichtlichen Urteils vom 19. Dezember 2019 - 12 O 174/18 - wird zurückgewiesen.

3. In Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung wird der Streitwert abschließend auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

GKG §§ 63 ff. ;

Gründe:

I.