Auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters vom 13. November 2018 wird unter Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin vom 21. Dezember 2018 der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 6. November 2018 in Gestalt des Teilabhilfebeschlusses vom 7. Dezember 2018 - Aktenzeichen: 2 HK.
Der Streitwert wird auf EUR 1.136.987,00 festgesetzt.
I.
Die Klägerin macht als Eigentümerin eines Hotelgebäudes in L..., welches bis zum 17. Oktober 2005 an die Beklagte verpachtet war, Schadensersatzansprüche wegen Pachtausfalls aufgrund nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Pachtsache geltend.
Mit der Nachfolgepächterin H... H... G... L... (i.F.: H...) hat sie folgende vertragliche Regelung zum Pachtzins getroffen:
"§ 3 Pachtzins
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|