Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 7. Kammer, Berichterstatterin - vom 3. Dezember 2018 geändert.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf
5.000,00 €
festgesetzt.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss entscheidet gemäß §
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