Der Antrag der Klägerinnen und des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 28. Juli 2022 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 13. Kammer, Einzelrichter - wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
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