OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 12.01.2023
4 LA 61/22
Normen:
AsylG § 78 Abs. 4 S. 1 und S. 4; VwGO § 55d S. 1 und S. 3-4;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 28.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 39/22

Formgerechte Übermittlung eines Zulassungsantrages als elektronisches Dokument; Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung auf elektronischem Wege

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.01.2023 - Aktenzeichen 4 LA 61/22

DRsp Nr. 2023/1249

Formgerechte Übermittlung eines Zulassungsantrages als elektronisches Dokument; Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung auf elektronischem Wege

Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG wegen einer vorübergehenden technischen Störung bei der gebotenen Übermittlung des Zulassungsantrages als elektronisches Dokument und einem im Wege der Ersatzeinreichung nicht fristgerecht bei Gericht eingegangenem Fax.

Tenor

Der Antrag der Klägerinnen und des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 28. Juli 2022 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 13. Kammer, Einzelrichter - wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

AsylG § 78 Abs. 4 S. 1 und S. 4; VwGO § 55d S. 1 und S. 3-4;

Gründe