Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.10.2015 (Az.: 2-
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Der Beschwerdewert beträgt EUR 3.333,33.
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