Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 1. März 2019 -
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängigen Klage (
Dem Antragsgegner wird vorläufig untersagt, die Abschiebung des Antragstellers zu vollziehen, bis gewährleistet ist, dass der Antragsteller unmittelbar nach Durchführung der Abschiebung im Zielstaat unbefristet Aufnahme in einer sozialtherapeutischen Fürsorgeeinrichtung findet.
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