Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des Satzungserlasses gedeckten Verwaltungsakts
BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - Aktenzeichen IV C 134.68
DRsp Nr. 2009/19904
Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des Satzungserlasses gedeckten Verwaltungsakts
1. Ein Verwaltungsakt, der durch eine nach seinem Erlaß verkündete Ortssatzung gedeckt wird, ist rechtskräftig, wenn sich die Ortssatzung rechtmäßig rückwirkende Kraft auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides beilegt (Fortführung der Rechtsprechung im Beschluß vom 24. April 1961 - BVerwG VII B 120.60 -).2. Eine Ortssatzung der Gemeinde über Erschließungsbeiträge kann sich rückwirkende Kraft beilegen (Fortsetzung der Rechtsprechung im Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 87.68 - DVBl 1969, 273).