BVerwG - Urteil vom 07.03.2017
9 C 23.15
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; BauGB § 9 Abs. 2;
Vorinstanzen:
OVG Schleswig-Holstein, vom 18.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 LB 37/14

Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts

BVerwG, Urteil vom 07.03.2017 - Aktenzeichen 9 C 23.15

DRsp Nr. 2017/9946

Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts

1. Die Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nicht nach Maßgabe des Erschließungs- oder des Planungsrechts, sondern unter Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts zu bestimmen. Erschließungsanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Vorschriften in §§ 127 ff. BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich hergestellten Umfang.