BVerwG - Beschluß vom 10.11.1980
4 B 207.80
Normen:
BBauG § 34 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 36 Nr. 54
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 77
Vorinstanzen:
VGH Bayern - 14 B 80 A.870 - 21.07.1980,

Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung; Selbstbindung der Verwaltung bei fehlerhaften vorangegangenen Entscheidungen

BVerwG, Beschluß vom 10.11.1980 - Aktenzeichen 4 B 207.80

DRsp Nr. 2009/19456

Bestimmung der "Eigenart der näheren Umgebung"; Selbstbindung der Verwaltung bei fehlerhaften vorangegangenen Entscheidungen

1. Bei der Bestimmung der "Eigenart der näheren Umgebung" ist die Betrachtung auf das Wesentliche zurückzuführen; Fremdkörper sind außer acht zu lassen. 2. § 34 Abs. 1 BBauG 1976/1979 ist eine Vorschrift zwingenden Rechts; eine Bindung an eine frühere - etwa unzutreffende - Gesetzesauslegung kann bei zwingemdem Recht nicht eintreten. § 34 Abs. 1 BBauG 1976/1979 gestattet deshalb auch Fehlerwiederholungen nicht.

Normenkette:

BBauG § 34 Abs. 1;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos; ihrer Begründung kann ein Grund zur Zulassung der Revision nicht entnommen werden.