Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Eilverfahren wird auf 2.500,00 Euro und für den mit Beschluss vom 17. Juli 2019 vorgeschlagenen gerichtlichen Vergleich auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch den Berichterstatter als Einzelrichter, weil auch der angefochtene Streitwertbeschluss eine Einzelrichterentscheidung ist (§§
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