Die Beklagte wird, nachdem sie die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 7. Zivilsenat - vom 24. Oktober 2018 zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde werden ihr auferlegt.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahren wird auf 102.435,92 € festgesetzt.
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