Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet.
Die innerhalb der Beschwerdefrist dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß §
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