I. VG Minden vom 10.12.1975 - Az.: 3 K 565/70 - II. OVG Münster vom 22.12.1977 - Az.: XIII A 435/76 -,
Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren; Umfang des Informationsanspruchs; Prüfungsgegenstand bei gemeindlicher Anfechtungsklage; Verhältnis von luftverkehrsrechtlicher Genehmigung zur Planfeststellung
BVerwG, Urteil vom 11.12.1978 - Aktenzeichen 4 C 13.78
DRsp Nr. 1997/8017
Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren; Umfang des Informationsanspruchs; Prüfungsgegenstand bei gemeindlicher Anfechtungsklage; Verhältnis von luftverkehrsrechtlicher Genehmigung zur Planfeststellung
1. Im Verfahren auf Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung für planfeststellungsbedürftige Flugplätze steht den davon betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden ein subjektives Recht auf Beteiligung - Information und Anhörung - zu (wie Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. -).2. Der Anspruch auf Information richtet sich seinem Gegenstand nach auf den für die Genehmigungsentscheidung erheblichen Sachverhalt, soweit die rechtlich geschützten Belange der am Genehmigungsverfahren beteiligten Selbstverwaltungskörperschaften durch das Flugplatzvorhaben betroffen werden können; die Art und Weise der Information hat sich im Einzelfall an ihrem danach gebotenen Umfang auszurichten.3. Der Informationsanspruch erstreckt sich auch auf die Information über Standortalternativen, soweit diese mit Relevanz für die Genehmigungsentscheidung innerhalb des Genehmigungsverfahrens geprüft worden sind (Modifizierung des Urteils vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 -).
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