Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 14. Mai 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass
die Genehmigung der Auflassung mit Messungsanerkennung zu Urkunde Nr. xxx vom 4. März 2013 des Notars xxx anstelle der Eheleute xxx auch durch die Stadt xxx als Hauptbevollmächtigter der Verkäufer erklärt werden kann
II. III.
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