Die Berufung der Beklagten gegen das Teil- und Vorbehaltsurteil des Landgerichts Bremen vom 22.08.2008 wird zurückgewiesen.
Von den Kosten der Berufung trägt der Nebenintervenient die Kosten der Nebenintervention. Die Kosten der Berufung im Übrigen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Parteien streiten um Werklohnansprüche der Klägerin und Gegenansprüche der Beklagten wegen behaupteter verzögerter Leistungserbringung.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|