OLG Hamburg - Urteil vom 23.12.2021
3 U 26/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1;
Fundstellen:
GRUR-RR 2022, 290
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 20.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 416 HKO 152/20

Bewerbung eines Arzneimittels zur Behandlung der sogenannten neovaskulären altersabhängigen MakuladegenerationErstmals in dringlichkeitsschädlicher Zeit vorgetragener IrreführungsgesichtspunktFehlender VerfügungsgrundDurch eine Power-Point-Präsentation unterstützter Vortrag

OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2021 - Aktenzeichen 3 U 26/21

DRsp Nr. 2022/4092

Bewerbung eines Arzneimittels zur Behandlung der sogenannten neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration Erstmals in dringlichkeitsschädlicher Zeit vorgetragener Irreführungsgesichtspunkt Fehlender Verfügungsgrund Durch eine Power-Point-Präsentation unterstützter Vortrag

Orientierungssätze: 1. Einem im Eilverfahren verfolgten Unterlassungsanspruch fehlt es wegen eines erstmals in dringlichkeitsschädlicher Zeit vorgetragener Irreführungsgesichtspunkts am Verfügungsgrund. 2. Bei einem durch eine Power-Point-Präsentation unterstützten Vortrag, der für die Teilnehmer eines Webinars über das Internet wahrnehmbar gemacht wird, nehmen die Teilnehmer regelmäßig die gesamte, fortlaufend dargebotene Präsentation und nicht nur einzelne Ausschnitte/Slides davon wahr.