LG Hamburg, vom 20.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 416 HKO 152/20
Bewerbung eines Arzneimittels zur Behandlung der sogenannten neovaskulären altersabhängigen MakuladegenerationErstmals in dringlichkeitsschädlicher Zeit vorgetragener IrreführungsgesichtspunktFehlender VerfügungsgrundDurch eine Power-Point-Präsentation unterstützter Vortrag
OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2021 - Aktenzeichen 3 U 26/21
DRsp Nr. 2022/4092
Bewerbung eines Arzneimittels zur Behandlung der sogenannten neovaskulären altersabhängigen MakuladegenerationErstmals in dringlichkeitsschädlicher Zeit vorgetragener IrreführungsgesichtspunktFehlender VerfügungsgrundDurch eine Power-Point-Präsentation unterstützter Vortrag
Orientierungssätze:1. Einem im Eilverfahren verfolgten Unterlassungsanspruch fehlt es wegen eines erstmals in dringlichkeitsschädlicher Zeit vorgetragener Irreführungsgesichtspunkts am Verfügungsgrund.2. Bei einem durch eine Power-Point-Präsentation unterstützten Vortrag, der für die Teilnehmer eines Webinars über das Internet wahrnehmbar gemacht wird, nehmen die Teilnehmer regelmäßig die gesamte, fortlaufend dargebotene Präsentation und nicht nur einzelne Ausschnitte/Slides davon wahr.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.