OLG Hamburg - Urteil vom 23.12.2021
3 U 7/21
Normen:
UWG § 12 Abs. 2;
Fundstellen:
GRUR-RR 2022, 428
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 20.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 416 HKO 95/20

Bewerbung von Arzneimitteln zur Behandlung der sogenannten neovaskulären altersabhängigen MakuladegenerationVoraussetzungen für den Entfall einer DringlichkeitsvermutungBewerbung mit klinischen VergleichsstudienUntersuchung von Präparaten unter vergleichbaren BedingungenNicht vergleichbare Untersuchungsbedingungen

OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2021 - Aktenzeichen 3 U 7/21

DRsp Nr. 2022/4090

Bewerbung von Arzneimitteln zur Behandlung der sogenannten neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration Voraussetzungen für den Entfall einer Dringlichkeitsvermutung Bewerbung mit klinischen Vergleichsstudien Untersuchung von Präparaten unter vergleichbaren Bedingungen Nicht vergleichbare Untersuchungsbedingungen

Orientierungssätze: 1. Ein Zeitraum von knapp sechs Wochen zwischen der vorgetragenen Kenntnisnahme von der Verletzungshandlung und dem eingereichten Verfügungsantrag ist - wenn der Verletzer in dieser Zeit abgemahnt worden ist - nicht zu lang, um von einem Entfall der Dringlichkeitsvermutung ausgehen zu können.