LG Hamburg, vom 20.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 416 HKO 95/20
Bewerbung von Arzneimitteln zur Behandlung der sogenannten neovaskulären altersabhängigen MakuladegenerationVoraussetzungen für den Entfall einer DringlichkeitsvermutungBewerbung mit klinischen VergleichsstudienUntersuchung von Präparaten unter vergleichbaren BedingungenNicht vergleichbare Untersuchungsbedingungen
OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2021 - Aktenzeichen 3 U 7/21
DRsp Nr. 2022/4090
Bewerbung von Arzneimitteln zur Behandlung der sogenannten neovaskulären altersabhängigen MakuladegenerationVoraussetzungen für den Entfall einer DringlichkeitsvermutungBewerbung mit klinischen VergleichsstudienUntersuchung von Präparaten unter vergleichbaren BedingungenNicht vergleichbare Untersuchungsbedingungen
Orientierungssätze:1. Ein Zeitraum von knapp sechs Wochen zwischen der vorgetragenen Kenntnisnahme von der Verletzungshandlung und dem eingereichten Verfügungsantrag ist - wenn der Verletzer in dieser Zeit abgemahnt worden ist - nicht zu lang, um von einem Entfall der Dringlichkeitsvermutung ausgehen zu können.
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