Die Beschwerde der Antragstellerinnen wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerinnen wenden sich gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses.
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