I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war mit Geschäftsanteilen im Nennwert von 1 240 500 DM an der G-GmbH (Stammkapital 2 025 000 DM) und mit 98 v.H. des Stammkapitals von 50 000 DM an der 1989 gegründeten L-GmbH beteiligt. Die übrigen Geschäftsanteile an beiden Gesellschaften hielt, soweit sie nicht eigene Anteile der G-GmbH waren, ihr Sohn. Die Geschäftsanteile an der L-GmbH hielt er als Treuhänder für seine Mutter.
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