Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats - 1. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 3. Dezember 2018 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
Beschwerdewert: 2.950 €
I.
Der Antragsgegner wendet sich dagegen, dass das Oberlandesgericht seine Beschwerde in einer Trennungsunterhaltssache wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist verworfen hat.
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