BGH - Urteil vom 05.03.1998
III ZR 123/96
Normen:
BGB § 670, § 273 ;

BGH - Urteil vom 05.03.1998 (III ZR 123/96) - DRsp Nr. 1998/4820

BGH, Urteil vom 05.03.1998 - Aktenzeichen III ZR 123/96

DRsp Nr. 1998/4820

(Anspruch auf Herausgabe einer im Zuge von Erschließungsvereinbarungen und -maßnahmen gegebenen Bankbürgschaft)

Normenkette:

BGB § 670, § 273 ;

Tatbestand:

Die Parteien, zwei private Erschließungsträger, streiten darüber, ob der Beklagten gegenüber dem von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

Der Klägerin war von einer Gemeinde mit Vertrag vom 23. September 1983, geändert am 16. März 1989, nach § 123 Abs. 3 BBauG124 Abs. 1 BauGB) die Erschließung eines Baugebiets übertragen worden. Einen Teil der anstehenden Erschließungsmaßnahmen, insbesondere die Durchführung des dritten und vierten Bauabschnitts, übertrug die Klägerin mit Vertrag vom 20. August 1991 auf die Beklagte; diese verpflichtete sich, zur Abgeltung bisher entstandener Erschließungskosten einen bestimmten Betrag je Quadratmeter verkauften Baulands an die Klägerin zu zahlen.