VG Bayreuth, vom 12.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen B 2 K 15.30515
VGH Bayern, vom 13.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 18.30261
Bloße Behauptung unionsrechtlicher Zweifelsfragen ohne Auseinandersetzung mit der themenrelevanten Rechtsprechung; Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens im gerichtlichen Asylverfahren; Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde; Heranziehung der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen Verhältnisse im Heimatland als stichhaltiger Grund i.S.d. Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU für die Widerlegung der Verfolgungsvermutung; Keine Übertragung der Prüfungsmaßstäbe des Art. 11 Abs. 2 RL 2011/95/EU auf Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU
BVerwG, Beschluss vom 17.09.2019 - Aktenzeichen 1 B 43.19
DRsp Nr. 2019/16767
Bloße Behauptung unionsrechtlicher Zweifelsfragen ohne Auseinandersetzung mit der themenrelevanten Rechtsprechung; Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens im gerichtlichen Asylverfahren; Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde; Heranziehung der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen Verhältnisse im Heimatland als "stichhaltiger Grund" i.S.d. Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU für die Widerlegung der Verfolgungsvermutung; Keine Übertragung der Prüfungsmaßstäbe des Art. 11 Abs. 2 RL 2011/95/EU auf Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU
1. Es bedarf nicht der Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, dass die Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen Verhältnisse im Heimatland nicht erst dann als "stichhaltiger Grund" i.S.d. Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU für die Widerlegung der Verfolgungsvermutung herangezogen werden kann, wenn auch die Dauerhaftigkeit dieser Änderung i.S.d. dazu bei der Bestimmung des Wegfalls der Umstände im Rahmen des Art. 11 Abs. 2 RL 2011/95/EU entwickelten Grundsätze festgestellt wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.