BVerwG vom 01.12.1989
8 C 52.88
Normen:
BauGB § 131 ;
Fundstellen:
NVwZ 1990, 872
ZMR 1990, 233
ZfBR 1990, 158

BVerwG - 01.12.1989 (8 C 52.88) - DRsp Nr. 1996/15694

BVerwG, vom 01.12.1989 - Aktenzeichen 8 C 52.88

DRsp Nr. 1996/15694

Ein an eine Anbaustraße angrenzendes bebaubares Grundstück wird auch dann von dieser - neuen - Straße erschlossen, wenn es bisher von einer anderen Straße erschlossen war, diese Erschließung aber durch die neue Straße verloren hat. Das Grundstück kann nunmehr zu Erschließungsbeiträgen für die neue Straße herangezogen werden. Ob der Verlust der ersten Erschließung wirtschaftlich ausgeglichen werden muß, entscheidet nicht das Erschließungsbeitragsrecht, sondern das Entschädigungsrecht.

Normenkette:

BauGB § 131 ;
Fundstellen
NVwZ 1990, 872
ZMR 1990, 233
ZfBR 1990, 158