BVerwG - 01.12.1989 (8 C 52.88) - DRsp Nr. 1996/15694
BVerwG, vom 01.12.1989 - Aktenzeichen 8 C 52.88
DRsp Nr. 1996/15694
Ein an eine Anbaustraße angrenzendes bebaubares Grundstück wird auch dann von dieser - neuen - Straße erschlossen, wenn es bisher von einer anderen Straße erschlossen war, diese Erschließung aber durch die neue Straße verloren hat. Das Grundstück kann nunmehr zu Erschließungsbeiträgen für die neue Straße herangezogen werden. Ob der Verlust der ersten Erschließung wirtschaftlich ausgeglichen werden muß, entscheidet nicht das Erschließungsbeitragsrecht, sondern das Entschädigungsrecht.