BVerwG - 05.02.1990 (4 B 1.90) - DRsp Nr. 1996/15691
BVerwG, vom 05.02.1990 - Aktenzeichen 4 B 1.90
DRsp Nr. 1996/15691
Die nur vorübergehende Überlassung von Bahngelände an Dritte hebt den Rechtscharakter der Fläche als Bahnanlage nicht auf (Umwandlung von Lagerhalle in Einzelhandelsverkaufstätte, wenn die DB sich nach Ablauf des Mietvertrages die Wiederherstellung des früheren Zustandes vorbehalten hat und die Baugenehmigung widerruflich erteilt worden ist).