BVerwG - 09.11.1984 (8 C 1.84) - DRsp Nr. 1996/15799
BVerwG, vom 09.11.1984 - Aktenzeichen 8 C 1.84
DRsp Nr. 1996/15799
Die Höhe des Erstattungsanspruchs des Erschließungsunternehmers auf die gemeindliche Selbstbeteiligung richtet sich nach der geltenden Erschließungsbeitragssatzung, ist also ggf. höher als 10 v.H.