BVerwG - 11.04.1990 (4 B 62.90) - DRsp Nr. 1996/15685
BVerwG, vom 11.04.1990 - Aktenzeichen 4 B 62.90
DRsp Nr. 1996/15685
Auch eine Fischzuchtanstalt im Außenbereich muß für Feuerwehr-, Kranken-, Polizei- und sonstige Fahrzeuge erreichbar sein.Die Erschließung ist nicht schon dann gesichert, wenn ein anderes Grundstück oder ein anderer Grundstücksteil desselben Eigentümers an die Straße angrenzt. Nicht das Baugrundstück, sondern das Bauvorhaben ist zu erschließen.