BVerwG - 18.05.1990 (8 C 80.88) - DRsp Nr. 1996/15683
BVerwG, vom 18.05.1990 - Aktenzeichen 8 C 80.88
DRsp Nr. 1996/15683
Wird nach endgültiger Herstellung einer Anbaustraße eine von der Straße abzweigende befahrbare Stichstraße angelegt, so handelt es sich um eine beitragsfähige Erschließungsanlage einschl. des Mündungstrichters.