BVerwG - 18.12.1990 (4 NB 19.89) - DRsp Nr. 1996/15663
BVerwG, vom 18.12.1990 - Aktenzeichen 4 NB 19.89
DRsp Nr. 1996/15663
Ist in einem Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet festsetzt, die Festsetzung der nach der Vorstellung des Plangebers erforderlichen Stellplätze ungültig, so ist der Bebauungsplan insgesamt nichtig. Ein Sondergebiet Stellplätze kann nach § 11 Abs. 1 und 2BauNVO festgesetzt werden.