BVerwG - 19.01.1991 (8 C 14.89) - DRsp Nr. 1996/15659
BVerwG, vom 19.01.1991 - Aktenzeichen 8 C 14.89
DRsp Nr. 1996/15659
Bei Anbaustraßen tritt hinsichtlich der flächenmäßigen Teilanlagen an die Stelle einer Satzungsregelung das auf die konkrete Anlage bezogene Bauprogramm der Gemeinde, welche Flächen die Straße in Anspruch nehmen soll. Das Bauprogramm kann formlos aufgestellt werden und sich aus Beschlüssen des Rats oder seiner Ausschüsse oder den Bauunterlagen oder der Auftragsvergabe ergeben.Hinsichtlich der flächenmäßigen Teilanlagen tritt an die Stelle der Satzungsregelung das auf die konkrete Einzelanlage bezogene formlose Bauprogramm mit der Folge, daß sein Inhalt für den Zeitpunkt der tatsächlichen Herstellung maßgebend ist.
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