BVerwG vom 21.08.1980
4 C 57.80
Normen:
BauGB § 214 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BVerwGE 64, 33
DVBl 1982, 354

BVerwG - 21.08.1980 (4 C 57.80) - DRsp Nr. 1996/15915

BVerwG, vom 21.08.1980 - Aktenzeichen 4 C 57.80

DRsp Nr. 1996/15915

Aus fehlerhaften Motiven oder Vorstellungen der bei der Abstimmung beteiligten Ratsherren können offensichtliche und daher für die Gültigkeit des Plans erhebliche Mängel nicht hergeleitet werden. Ein offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang ist für das Abwägungsergebnis von Bedeutung gewesen, wenn im Einzelfall die konkrete Möglichkeit dazu besteht.

Normenkette:

BauGB § 214 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen
BVerwGE 64, 33
DVBl 1982, 354