BVerwG - 21.08.1980 (4 C 57.80) - DRsp Nr. 1996/15915
BVerwG, vom 21.08.1980 - Aktenzeichen 4 C 57.80
DRsp Nr. 1996/15915
Aus fehlerhaften Motiven oder Vorstellungen der bei der Abstimmung beteiligten Ratsherren können offensichtliche und daher für die Gültigkeit des Plans erhebliche Mängel nicht hergeleitet werden. Ein offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang ist für das Abwägungsergebnis von Bedeutung gewesen, wenn im Einzelfall die konkrete Möglichkeit dazu besteht.