BVerwG - 23.02.1990 (8 C 89.88) - DRsp Nr. 1996/15688
BVerwG, vom 23.02.1990 - Aktenzeichen 8 C 89.88
DRsp Nr. 1996/15688
Wird Widerspruch gegen eine Zustimmung nach der technischen Herstellung der Erschließungsanlage eingelegt, so läßt die aufschiebende Wirkung die erschließungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Herstellung unberührt.