BVerwG - 23.05.1980 (4 C 79.77) - DRsp Nr. 1996/15919
BVerwG, vom 23.05.1980 - Aktenzeichen 4 C 79.77
DRsp Nr. 1996/15919
Der Bebauungszusammenhang erfaßt bebaubare und unbebaute, aber bebauungsfähige Flächen sowie solche Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind.Ein Grundstück, das zum unbebauten Innenbereich gehört, ist grundsätzlich bebaubar. Seine Bebaubarkeit kann nicht aus siedlungsstrukturellen Gründen verneint werden.