BVerwG - 23.11.1982 (8 B 126.82) - DRsp Nr. 1996/15856
BVerwG, vom 23.11.1982 - Aktenzeichen 8 B 126.82
DRsp Nr. 1996/15856
Ein Grundstück im Außenbereich, das an eine einseitig anbaubare Straße angrenzt, ist auch dann nicht erschlossen, wenn es nach Maßgabe des § 35 bebaut ist.