BVerwG - 25.11.1980 (4 B 140.80) - DRsp Nr. 1996/15911
BVerwG, vom 25.11.1980 - Aktenzeichen 4 B 140.80
DRsp Nr. 1996/15911
Das gemeindliche Einvernehmen kann bei einem Vorhaben im Innenbereich nicht von einem Folgekostenvertrag abhängig gemacht werden, wenn ein Rechtsanspruch auf Baugenehmigung besteht. Nur wenn Folgen eines Vorhabens zur Versagung der Genehmigung zwingen, könnte dies dadurch abgewendet werden, daß der Bauherr die Tragung der Folgekosten vertraglich auf sich nimmt.