BVerwG - 26.02.1990 (4 B 31.90) - DRsp Nr. 1996/15687
BVerwG, vom 26.02.1990 - Aktenzeichen 4 B 31.90
DRsp Nr. 1996/15687
Hat eine Gemeinde der Anlegung eines Friedhofs der Nachbargemeinde auf ihrem Gebiet zugestimmt, so kann sie sich nicht auf die Wahrung ihrer Planungshoheit als öffentlichen Belang berufen.