BVerwG - 26.09.1991 (4 C 36.88) - DRsp Nr. 1993/1234
BVerwG, vom 26.09.1991 - Aktenzeichen 4 C 36.88
DRsp Nr. 1993/1234
»Eine Baugenehmigung, die auf ein Baugesuch zurückgeht, in dem die Größe des Baugrundstücks unrichtig angegeben ist, ist nicht im Sinne von § 44 Abs. 2 Nr. 4VwVfG tatsächlich unausführbar oder allein im Hinblick auf die unrichtige Größenangabe mit einem besonders schwerwiegenden Fehler im Sinne von § 44 Abs. 1VwVfG behaftet.«