BVerwG - 31.01.1968 (4 C 221.65) - DRsp Nr. 1996/16018
BVerwG, vom 31.01.1968 - Aktenzeichen 4 C 221.65
DRsp Nr. 1996/16018
Der Gemeindeanteil kann in der Satzung für alle Straßenarten in gleicher Höhe festgesetzt werden.Der Aufwand kann auch wegen einzelner Teile (z.B. Entwässerung) oder hinsichtlich der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entstandenen Kosten nach Einheitssätzen ermittelt werden.