BVerwG - Beschluß vom 08.11.2001
4 BN 44.01
Vorinstanzen:
Hess.VGH - 3 N 4010/97 - 31.5.2001,

BVerwG - Beschluß vom 08.11.2001 (4 BN 44.01) - DRsp Nr. 2003/2227

BVerwG, Beschluß vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 4 BN 44.01

DRsp Nr. 2003/2227

Gründe:

Die Revision wird gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zur Klärung der Frage zugelassen, welche Tragweite dem Gebot, Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB), zukommt, wenn ein Bebauungsplan einem Ziel der Regionalplanung widerspricht, jedoch im Einklang mit den Darstellungen eines Flächennutzungsplans steht.