BVerwG - Beschluß vom 08.11.2001 (4 BN 44.01) - DRsp Nr. 2003/2227
BVerwG, Beschluß vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 4 BN 44.01
DRsp Nr. 2003/2227
Gründe:
Die Revision wird gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO zur Klärung der Frage zugelassen, welche Tragweite dem Gebot, Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4BauGB), zukommt, wenn ein Bebauungsplan einem Ziel der Regionalplanung widerspricht, jedoch im Einklang mit den Darstellungen eines Flächennutzungsplans steht.
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