Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 2.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 EUR festgesetzt.
Die Klägerin begehrt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Neubau von drei kombinierten Trap- und Skeetschießanlagen als Erweiterung einer vorhandenen, im Außenbereich gelegenen Schießanlage.
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