Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I
Der Kläger begehrt einen Bauvorbescheid für ein Wohnhaus mit Nebengebäuden.
Das unbebaute Vorhabengrundstück liegt auf dem Gebiet der Gemeinde N. in einem Bereich, für den kein Bebauungsplan besteht. In der Nähe befinden sich unter anderem die landwirtschaftlichen Betriebe der Beigeladenen. Der Betrieb des Beigeladenen zu 1 liegt westlich des Vorhabengrundstücks auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der Betrieb des Beigeladenen zu 2 grenzt unmittelbar nördlich an das Vorhabengrundstück.
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